Schwangerschaft

Die Schwangerschaft bringt viele körperliche und seelische Veränderungen mit sich, bei denen Beratung und persönliche Hilfe bei Beschwerden sehr hilfreich sein können. Deshalb hat jede Frau den gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe, von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Die Betreuung einer Hebamme zeichnet sich durch ihre Individualität und das Vertrauensverhältnis aus. Dadurch entsteht Raum für die Klärung von Fragen und Unsicherheiten.

Die Kosten folgender Leistungen in der Schwangerschaft werden von der Krankenkasse übernommen:

  • Vorgespräch (ein erstes Gespräch zum gegenseitigen Kennen lernen)
  • Vorsorgeuntersuchungen (in Kooperation mit Ihrem Gynäkologen)
  • individuelle Beratung (telefonisch oder persönlich)
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs
  • Betreuung nach einer Fehl- oder Totgeburt

Wenn Sie Sie eine dieser Leistungen in Anspruch nehmen möchten
oder Fragen dazu haben, dann melden Sie sich bei uns.

Wir freuen uns auf Sie!

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